Convention de la Haye nicht anwendbar
Beide Länder sind Teil, aber die Schweiz n & rsquo; Eintritt in Korea in der Konvention als m & rsquo;, in der Tat von meinem Anwalt Charlotte Rossier hat die & rsquo ratifiziert :
Zurück zu Ihnen über das Haager Übereinkommen vom 25 Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte & rsquo; d & rsquo internationalen Entführung; Kind (Clah 80).
Ich rief an diesem Tag an die zentrale Behörde für die Entfernung, oder das Bundesamt für Justiz in Bern.
Es scheint leider, dass Südkorea auf das Haager Übereinkommen beigetreten 80, aber, dass die Schweiz nicht “akzeptiert ihre Mitgliedschaft”.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Haager Übereinkommen 80 ist, auf dem neuesten Stand, nicht anwendbar zwischen der Schweiz und Südkorea. Eine Brennverfahren läuft in diese Richtung, aber der Bundesrat noch nicht “Downstream” ermöglicht die Umsetzung des Übereinkommens zwischen den beiden Ländern.
Dies wird sich natürlich furchtbar erschweren die Rückkehr von Loïc und Lea in der Schweiz.
Beachten Sie, dass Korea zu dem Übereinkommen über beigetreten 13 Dezember 2012, et qu’elle est entrée en vigueur à Séoul le 1er mars 2013. Das macht mehr & rsquo; ein Jahr, dass beide Länder Mitglieder ohne einander erkennen. Was kann also in diesem Fall dienen diese Konvention ?
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